Ehe- und Partnerschaftsprobleme
Private Sorgen wie z.B. Untreue in der Ehe oder in der Partnerschaft beschäftigen, beunruhigen Sie und wirken sich auf Ihre Umgebung aus?
Wir verschaffen Ihnen Gewissheit und Klarheit.
Sie haben seit längerem schon den Verdacht, dass Sie betrogen werden?
Nun ist es wichtig, dass Sie einen diskreten, empathischen Partner mit langjähriger Erfahrung an Ihrer Seite haben, der individuell auf Ihre Bedürfnisse eingeht und sich Zeit für Sie nimmt.
Die Detektei ASTRA-DETEKTIVE Nürnberg ist ein stets motiviertes Team aus Detektivinnen und Detektiven mit langjähriger Erfahrung und von Fall zu Fall individuell einsetzbar. Auf absolute Diskretion können Sie sich zu 100% verlassen.
Anzeichen für Untreue in der Ehe oder Partnerschaft:
- Ihre (Ihr) Frau, Mann, Partner kommt seit kurzem später nach Hause?
- Es wird Ihnen vorgetäuscht länger arbeiten zu müssen?
- Die Freundin oder der Freund wird zum Alibi?
- Die Gewohnheiten ändern sich, gesteigerter Wert auf das Äußere?
- Es wird sich zurückgezogen, eine gewisse Distanz ist eingetreten?
Ihnen ist Diskretion und Professionalität wichtig, kontaktieren Sie uns und lassen Sie sich unverbindlich beraten.
ASTRA-DETEKTIVE e.K.
Regensburger Str. 334 A · 90480 Nürnberg
Telefon: 0911 – 20 29 745
info@astra-detektive.de · www.astra-detektive.de
Ihre Daten werden selbstverständlich absolut diskret und vertraulich behandelt.
Was können wir für Sie tun?
Fallbeispiel
ASTRA®- DETEKTIVE Nürnberg observierten Lebensgefährten nach Feierabend
Jahrelang täuschte der Lebensgefährte der Kundin eine lebensbedrohliche Krankheit vor. Aufgrund der häufigen Arztbesuche, immer zu den Abendstunden, lies die Kundin zweifeln. Aufgrund dessen, beauftragte die Kundin die Firma ASTRA-DETEKTIVE Nürnberg und lies den Lebensgefährten nach Feierabend von den Privatdetektiven observieren. Während den verschiedenen Observationstagen stellte sich heraus, dass der Lebensgefährte die Arztbesuche an den Abendstunden nur als Vorwand nutze, um sich weiterhin mit seiner Exfreundin treffen zu können.
Rechtsprechung
OLG Stuttgart
Die Einschaltung eines Detektivs, ist aus kostenrechtlicher Sicht gerechtfertigt und erstattungsfähig, wenn bereits ein bestimmter Verdacht besteht, die für eine schlüssige Antragstellung oder Rechtsverteidigung erforderlichen Einzelheiten und Beweismittel aber noch beschafft werden müssen und dies nicht anders und nicht billiger als mit Hilfe eines Detektives möglich ist. Die dafür aufgewendeten Kosten sind nach Maßgabe des § 91 ZPO erstattungsfähig, wenn ihre Aufwendung im unmittelbaren Zusammenhang mit einem späteren Prozess steht.