Wettbewerbsverbot und Industriespionage
Wettbewerbsverbot und Industriespionage sind zwei heikle Themen in der Geschäftswelt. Hier benötigen Sie einen professionellen und diskreten Partner, der Ihnen beratend zur Seite steht. Die Bereiche und Beispiele, in denen es zu Industriespionage und Verstöße gegen das Wettbewerbsverbot kommt, sind vielseitig:
- Sie haben Ihrem Mitarbeiter gekündigt oder Ihn freigestellt? Sie hegen nun den Verdacht, dass sich Ihr Mitarbeiter in der gleichen Branche Selbstständig machen könnte?
- Oder Ihr Mitarbeiter arbeitet bereits schon für ein Konkurrenzunternehmen? Er könnte dort Geschäftsinternes weitergeben? Bringt Ihr Mitarbeiter dort sein vorhandenes Know How mit ein? Sie haben den Verdacht, Kundenlisten könnten entwendet und im neuen Unternehmen genutzt werden? Der Mitarbeiter sorgt für Abwerbung Ihrer langjährigen Kunden oder Mitarbeiter?
- Ihr Mitarbeiter war zuletzt an einem großen Projekt mitbeteiligt, der Verdacht liegt nahe, dass der Mitarbeiter sein Wissen an die Konkurrenz weitergeben könnte?
- Sie haben den Verdacht, dass Ihr Unternehmen ausspioniert wird, könnte es die Konkurrenz sein?
Hierbei handelt es sich um eine Straftat, denn auf nationaler Ebene ist sowohl materielles und geistiges Eigentum geschützt.
Nichts ist gefährlicher für ein Unternehmen als ein Angestellter, dem das Wohlergehen des Unternehmens nicht am Herzen liegt. Wenn Arbeitnehmer den Arbeitsplatz nicht als schützenswerten Ort wahrnehmen, nutzen diese das zum eigenen Vorteil aus. Das erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass interne Themen auch außerhalb des Unternehmens angesprochen und an die Konkurrenz weitergeleitet werden. So kann der wirtschaftliche Vorteil aus einer Neuentwicklung verlorengehen, wenn das Produkt von einer anderen Firma kopiert und verkauft wird. Ihr Feind sitzt in den meisten Fällen in den eigenen Reihen.
Ihnen ist Diskretion und Professionalität wichtig, kontaktieren Sie uns und lassen Sie sich unverbindlich beraten.
ASTRA-DETEKTIVE e.K.
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Ihre Daten werden selbstverständlich absolut diskret und vertraulich behandelt.
Was können wir für Sie tun?
Fallbeispiel
ASTRA®-DETEKTIVE Nürnberg observierten einen Mitarbeiter wegen Datendiebstahl
Ein Mitarbeiter eines Industriebetriebes stand im Verdacht, Daten eines Projektes an den ehemaligen Mitarbeiter zu übermitteln. Die Detektive observierten den Mitarbeiter gegen Feierabend und am Wochenende. Zunächst zeigte der Mitarbeiter keinerlei Auffälligkeiten. Ein kurzfristig genehmigter Urlaub war der Anlass für den Start einer Observation des Mitarbeiters: Gegen mittags verließ dieser seine Wohnung, stieg in den Pkw und fuhr los. Den Detektiven viel sofort auf, dass der Mitarbeiter einen Laptop dabei hatte – irgend etwas stimmte da nicht. Mit erhöhter Geschwindigkeit fuhr der Mitarbeiter auf die Autobahn zu einer ca. 100 Kilometer entfernten Raststätte. Nach wenigen Minuten traf eine männliche Person ein. Diese war laut Personenbeschreibung ein Ex-Mitarbeiter. Der ehemalige Mitarbeiter war vorher zu einem Konkurrenzunternehmen gewechselt. Beide Personen gingen in die Raststätte und saßen dort im Außenbereich. Der Mitarbeiter zeigte dem Ex Mitarbeiter verschiedene Pläne, Skizzen, Abläufe und weitere Interna auf dem Notebook. Der Ex-Mitarbeiter zog einen USB Stick aus der Tasche um diese Daten zu kopieren. Im Gegenzug wurden anschließend mehrere hundert Euro übergeben. Die Beweislage war so erdrückend, dass gegen beide ein Strafverfahren eingeleitet wurde.
Rechtsprechung
Urteil BDSG
Eine vom Arbeitgeber veranlasste verdeckte Überwachungsmaßnahme zur Aufdeckung eines auf Tatsachen gegründeten konkreten Verdachts einer schwerwiegenden Pflichtverletzung des Arbeitnehmers kann nach §32 Abs. 1 Satz BDSG zulässig sein. Die Überwachung durch einen Detektiv ist im Arbeitsverhältnis dann zulässig, wenn der Arbeitgeber einem Detektiv die Überwachung des Arbeitnehmers überträgt und der Arbeitnehmer einer vorsätzlichen Vertragspflichtverletzung überführt wird.