Krankgeschriebene Mitarbeiter, Missbrauch der Lohnfortzahlung
Ihr Mitarbeiter(in) meldet sich erneut telefonisch krank und es erhärtet sich Ihrerseits aufgrund der Häufigkeit und der hohen Fehltage langsam der Verdacht, dass der Mitarbeiter (in) simuliert, die Krankheit nur vortäuscht und sich auf diese Weise einige extra Urlaubstage erschwindeln möchte?
In diesem Fall von vorgetäuschter Krankheit ist schnelles Handeln erforderlich. Unsere Detektei unterstützt Sie als Arbeitgeber, ein genesungswidriges Verhalten nachzuweisen und die kündigungsrelevanten Beweise zu beschaffen. Das Team der ASTRA-DETEKTIVE zeichnet sich durch motivierte, professionelle und kundenorientierte Arbeitsweise aus. Somit können wir unseren Auftraggebern in kürzester Zeit gewonnene Erkenntnisse liefern. Die Zufriedenheit unserer Auftraggeber liegt uns als Detektei stets am Herzen.
Selbstverständlich handeln wir absolut diskret und loyal. Die DSGVO Richtlinien werden in jedem Fall eingehalten. Vertrauen Sie auf über 20 Jahre Erfahrung.
Ihnen ist Diskretion und Professionalität wichtig, kontaktieren Sie uns und lassen Sie sich unverbindlich beraten.
ASTRA-DETEKTIVE e.K.
Regensburger Str. 334 A · 90480 Nürnberg
Telefon: 0911 – 20 29 745
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Ihre Daten werden selbstverständlich absolut diskret und vertraulich behandelt.
Was können wir für Sie tun?
Fallbeispiel
ASTRA®-DETEKTIVE Nürnberg observierten einen Mitarbeiter wegen Schwarzarbeit
Gegen 06.00 Uhr postierten sich die Privatdetektive an der Wohnanschrift des Mitarbeiters, es lag der Verdacht nahe, dass der bereits seit längerem krank geschriebene – arbeitsunfähige Mitarbeiter einer beruflichen Tätigkeit nachgehen soll. Nach ca. einer halben Stunde trat der Mitarbeiter erstmalig in Erscheinung, als dieser das Haus verließ in den Pkw stieg und losfuhr. Die Detektive verfolgten den Mitarbeiter bis zu einer Gerüstbaufirma, dort parkte er und begab sich zu drei weiteren Personen, welche bereits auf ihn warteten. Wenige Minuten später stieg der Mitarbeiter zusammen mit den Personen in einen mit Gerüst beladenen Lkw. Die Privatdetektive folgten dem Lkw, der nach einer Fahrtzeit von 35 Minuten in ein Gewerbegebiet außerhalb von Nürnberg abbog und direkt vor einem größerem Getränkemarkt anhielt. Der Mitarbeiter stieg zusammen mit den Personen aus, begann mit diesen das Gerüst vom Lkw abzuladen, welches dann systematisch aufgestellt wurde. Der Mitarbeiter packte dabei tatkräftig mit an und hob die schweren Gerüstteile vom Lkw. Die Privatdetektive sammelten den Tag über gerichtverwertbares Beweismaterial und der Einsatz sowie die Tätigkeit des Mitarbeiters ging bis in die Abendstunden. Auch an den darauffolgenden Tagen sammelten die Detektive weiteres gerichtverwertbares Beweismaterial und dokumentierten das genesungswidrige Verhalten des Mitarbeiters.
Aufgrund der erdrückenden Beweislage erhielt der Mitarbeiter die fristlose Kündigung.
Rechtsprechung
Urteil BDSG
Eine vom Arbeitgeber veranlasste verdeckte Überwachungsmaßnahme zur Aufdeckung eines auf Tatsachen gegründeten konkreten Verdachts einer schwerwiegenden Pflichtverletzung des Arbeitnehmers kann nach §32 Abs. 1 Satz BDSG zulässig sein. Die Überwachung durch einen Detektiv ist im Arbeitsverhältnis dann zulässig, wenn der Arbeitgeber einem Detektiv die Überwachung des Arbeitnehmers überträgt und der Arbeitnehmer einer vorsätzlichen Vertragspflichtverletzung überführt wird.