Presse
Automatenknacker hatte den Generalschlüssel
Mehrere tausend Münzen hat ein Automatenknacker aus 20 Zigarettenautomaten im Münchner Stadtgebiet gestohlen. Als mutmaßlicher Täter wurde am Sonntag ein 27 Jahre alter Angestellter der Betreiberfirma festgenommen. Laut Polizeiangaben war er im Besitz eines Generalschlüssels, den er vor einer Woche gestohlen hatte.
Die Firma, die zunächst Anzeige gegen Unbekannt erstattet hatte, setzte zwei Privatdetektive der Detektei ASTRA-Detektive aus Nürnberg auf Ayhan C. an, nachdem der Kreis der Verdächtigen eingegrenzt war. Die Ermittler beobachteten den 27 jährigen am Sonntag dann tatsächlich, wie er mit Hilfe des Generalschlüssels einen Automaten in der Landsberger Straße plünderte.
Der auf frischer Tat Ertappte wollte sich nach Augsburg absetzen und versuchte dort unterzutauchen. Nach enger Zusammenarbeit zwischen den Ermittlern und der Polizei, wurde der Dieb jedoch am Spätabend gegen 21.00 Uhr von einer Polizeistreife festgenommen. Den Ermittlungen der Kripo zufolge soll der Tatverdächtige aus den 20 Automaten mehrere Tausend Euro erbeutet haben. Der Schlüssel passt allerdings für insgesamt 5000 Automaten.
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Verbotene Wetten! Diese Buben machen es
Nur Bundesliga und Champions League gucken, das ist den beiden Jugendlichen zwischen 13 und 15 Jahren zu langweilig. Die Fußballbegeisterten Buben lieben den Nervenkitzel: „Die Spiele sind viel spannender wenn wir Geld gesetzt haben“. Laut Jugendschutzgesetz ist Wetten erst ab 18 Jahren erlaubt – Fehlanzeige in vielen Annahmestellen.
Die Buben stellten sich der Detektei ASTRA-Detektive aus Nürnberg als Testperson zur Verfügung. Sie besuchten mit versteckter Kamera 21 Annahmestellen. Unglaublich: In 17 durften die Buben Wetten platzieren, wurden nicht mal nach dem Alter gefragt. Es ist kinderleicht bei den Annahmestellen die Wetten aufzugeben, so die beiden Jugendlichen. Das Vertriebsnetz der stattlichen Annahmestellen besteht in erster Linie aus Kiosken, Schreibwaren und Lebensmittelgeschäften. Denkbar ungeeignet um Kriterien Jugendschutz und Suchtprävention gerecht zu werden. In privaten Wettbüros gilt: Zutritt erst ab 18 Jahren.
Doch derzeit wird eins nach den anderen dicht gemacht, sie fördern angeblich die Spielsucht. Die beiden Jugendlichen im Alter zwischen 13 und 15 Jahren wetten bereits regelmäßig, geben einen Großteil ihres Geldes fürs Wetten aus und das fast jedes Wochenende. Die Rechtslage ist klar so der stellvertretende Kreisverwaltungsreferent: Wetten dürfen Minderjährigen weder angeboten noch mit ihnen abgeschlossen werden. Übrigens: In Deutschland sind 150.000 Menschen spielsüchtig.
Sofort in Haft gesteckt
Zu drei Jahren Haft hat das Nürnberger Schöffengericht einen Architekten verurteilt, der seine Lebensgefährtin um mehrere Hunderttausend Euro erleichtert hatte. Der Angeklagte, der über einen längeren Zeitraum von der Detektei ASTRA-Detektive aus Nürnberg beobachtet wurde und die Detektei für gerichtverwertbares Material sorgte, hatte Bauvorhaben seiner Freundin betreut. Dabei hatte er mit überhöhten Rechnungen und gefälschten Briefbögen getäuscht und sie zu den Zahlungen veranlasst.
Insgesamt hat sich der Angeklagte des Gerichts der Unterschlagung, des sechsfachen Betrugs, der Urkundenfälschung sowie des versuchten Betrugs strafbar gemacht. Es stellte sich heraus, dass der Angeklagte mit seinem Architekturbüro bereits schon mehrere Offenbarungseide geleistet hatte, die nächste Eidesstattliche Versicherung stand kurz davor, die Schuldner standen Schlange. Die Lebensgefährtin wusste von all dem nichts beteuerte Sie. Der Angeklagte zeigte nicht einen Funken schlechten Gewissens und beschreibe seine Taten als normale Geschäftspraktiken. Er habe die Naivität und das Vertrauen seiner Lebensgefährtin ausgenutzt, so die Richterin. Der Angeklagte redete viel, kämpft verbissen, geht sogar gelegentlich auf seinen Verteidiger los. Zig Zeugen wurden schon angehört, darunter Anwälte und die Privatdetektive der Detektei ASTRA-Detektive. Ein Mitangeklagter Freund und enger Geschäftspartner wurde gleich am ersten Verhandlungstag wegen Urkundenfälschung und Betrugs zu einem Jahr Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Er sagte danach als Zeuge aus.
Das Schöffengericht ging damit über den Antrag der Staatsanwältin hinaus. Die Lebensgefährtin sei in geschäftlichen Dingen schludrig gewesen und dies habe der Angeklagte ausgenutzt, sagte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. Das Gericht ließ den Angeklagten wegen Fluchtgefahr im Gerichtssaal verhaften und verurteilte ihn zu drei Jahren Haft.
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