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Mit Testkäufen des Diebstahls überführt
Die Kundin schilderte den ASTRA-DETEKTIVEN, dass es bei der Abrechnung Differenzen mit dem Kassenbon und der Barkasse gab. Von Seitens der Kundin lag der Verdacht nahe, dass die Mitarbeiterin bei Barzahlungen keinen Bon ausgibt und den Betrag nicht in der Kasse verbucht. Aufgrund dessen wurde mit der Kundin vereinbart, dass die ASTRA-DETEKTIVE an verschiedenen Tagen zu unterschiedlichen Zeiten in dessen Geschäft die Testkäufe durchführen.
Die ASTRA-DETEKTIVE führten zu unterschiedlichen Zeiten und an unterschiedlichen Tagen die Testkäufe durch. Gekauft wurde von den verschiedenen Detektiven, welches vorher mit der Kundin besprochen wurde. Der Mitarbeiterin wurde das abgezählte Bargeld übergeben, meistens Geldscheine, jedoch ein Kassenbon wurde nicht ausgehändigt. Aufgrund der genauen Dokumentation von der Uhrzeit, wann bezahlt wurde und welcher Artikel, konnte die Kundin genau über das Kassensystem nachvollziehen, ob die Ware boniert wurde und ob sich der Geldbetrag in der Kasse befand.
Bei allen Testkäufen handelte es sich um einen Erfolg, da die Mitarbeiterin keinen der übergebenen Geldscheine in die Kasse legte, sondern in die eigene Tasche.
Aufgrund der mehrmaligen Vorfälle und den eindeutigen Nachweis des Diebstahls, wurde der Mitarbeiterin fristlos gekündigt. Auch mit einem Schadenersatz hat die Mitarbeiterin zu rechnen.
Ehemalige Mitarbeiter – Diebstahl Arbeitgeber
Ein Kunde eines mittelständischen Unternehmens trat an uns heran, da seit längerem der Verdacht des Diebstahls bestand. In einer Werkhalle soll Altmetall in größeren Mengen verschwinden. Laut dem Auftraggeber könnte es sich vielleicht um Mitarbeiter, ehemalige Mitarbeiter oder Fremdpersonen handeln. Die Detektive der ASTRA-DETEKTIVE trafen nun die nötigen Vorbereitungen für einen Nachteinsatz. Am darauffolgenden Freitag gegen 23.00 Uhr nahmen die Detektive die Positionen als Team ein. Insgesamt wurden dafür 3 Teams mit je 2 Detektiven eingeplant.
Das Team1 positionierte sich in einer Werkhalle direkt an der Firmeneinfahrt, das Team2 gegenüber der Werkhalle, in welcher der Diebstahl stattfinden soll, und das Team3 bezog Position direkt innerhalb dieser Werkhalle. Zunächst schien alles ruhig, über Funk kommunizierten die Detektive über alle Vorkommnisse, rundherum des Unternehmens, jedoch waren diese bisher unauffällig.
Um 03.30 Uhr meldete sich das Team2 über Funk, dass der Bewegungsmelder an der Werkhalle nebenan an ging. Ein weiterer Funkspruch der Detektive meldete, dass sich 2 männliche Personen komplett in schwarz gekleidet mit je einem Rucksack der Werkhalle nähern, in der sich das Team3 positionierte. Die 2 männlichen Person müssen sich Zutritt auf das Firmengelände über den Zaun verschafft haben. Ab diesem Zeitpunkt sind alle Teams in Alarm Bereitschaft. Das Team2 meldete weiter, dass sich die männlichen Personen einer Seitentüre der Werkhalle nähern. Das Team3 innerhalb der Werkhalle, kann Geräusche an der Seitentüre wahrnehmen. Die beiden Detektive beschlossen sich hinter den großen Maschinen zu verstecken. Nach einem kurzen Moment verschafften sich die 2 männlichen Personen Zutritt in das Innere der Halle. Mit Taschenlampen begaben sich die beiden zu einem Werkschrank, in dem sich hochwertiges Werkzeug befand. Das Werkzeug verbrachten die beiden in ihre Rucksäcke und näherten sich dann am Ende der Werkhalle zum Altmetall. Die Detektive folgten den beiden unauffällig und sahen zunächst, wie diese das Altmetall ebenfalls in die Rücksäcke verbrachten. Da sich die 2 männlichen Personen am Ende der Werkhalle befanden und diese beim Verlassen der Halle an den beiden Detektiven vorbeimüssen, wurde beschlossen jetzt für den Zugriff zu sorgen. Die beiden Detektive näherten sich den 2 männlichen Personen. Als der Funkspruch ZUGRIFF von Team3 an Team 1 und Team2 ging, welchen die 2 männlichen Personen mitbekommen haben, erfolgte von den beiden Detektiven ein sofortiger Zugriff und die 2 männlichen Personen wurden von den Detektiven überwältigt und fixiert. Das Team1 und das Team2 sicherte die Ausgänge ab. Das Team3 nahm den 2 männlichen Personen die Rucksäcke mit dem Diebesgut ab und begleiteten die beiden außerhalb der Werkhalle. Dort wurden die 2 männlichen Personen von allen Teams unter Beobachtung gehalten. Auffällig dabei war, dass keiner der beiden nur ein Wort Deutsch sprach. Anschließend wurde der Auftraggeber informiert, welcher zeitgleich mit der Polizei eintraf. Bei dem Diebesgut handelte es sich um Werkzeug im vierstelligen Bereich und beim Altmetall im dreistelligen. Die Personenfeststellung ergab, dass es sich um ehemalige Mitarbeiter des Auftraggebers handelte, welche seit Jahren gekündigt wurden.
Die beiden Täter haben mit einer Strafanzeige wegen unerlaubten Zutritts, Sachbeschädigung und Diebstahl im vierstelligen Bereich zu rechnen.
Der Auftraggeber bedankte sich bei den ASTRA-DETEKTIVEN für den erfolgreichen Einsatz.
Kindesentführung Ausland – Mutter wurde zur Täterin
Zu Jahresanfang kontaktierte uns ein völlig besorgter Vater, welcher uns schilderte, dass er seine Exfrau nicht mehr erreichen kann. Vereinbart wurde, dass sich die beiden Kinder über die Weihnachtsfeiertage und dem Jahreswechsel bei der Mutter aufhalten und der Vater die Kinder von dort wieder abholt. Als der Vater jedoch dort ankam, stellte er fest das die Jalousien geschlossen waren und der Briefkasten mit Werbung überquillt. Die ASTRA-DETEKTIVE übernahmen den Auftrag und begannen mit der Nachbarschaftsbefragung vor Ort. Von den Nachbarn erfuhren die Ermittler, dass die Mutter mit den Kindern seit ungefähr einer Woche nicht mehr gesehen wurde. Die Ermittler blieben hartnäckig und erfuhren letztlich, dass die Tage vor Weihnachten ein Wohnmobil vor dem Haus stand, mit Kennzeichen: LAU ?
Aufgrund dieser wichtigen Information recherchierten die Ermittler im Umkreis von 30 KM bei sämtlichen Wohnmobilverleih Firmen und wurden fündig. Ein Wohnmobilverleiher im näheren Umfeld, konnte die Exfrau vom Auftraggeber anhand eines Fotos eindeutig identifizieren. Dieser teilte den Ermittlern mit, dass die Dame ein Wohnmobil vom 22.12. – 02.01. bei ihm gemietet hat. Da der Wohnmobilverleiher in Bezug auf die Fahrtstrecke oder das Ziel von der Dame, keine Informationen nennen konnte, beschlossen die Ermittler mit dem Wohnmobilverleiher zusammen, eine Ortung durchzuführen. Diese ergab einen letzten Strandort in BOSNIEN – Herzegowina. Die ASTRA-DETEKTIVE teilten dies dem Auftraggeber mit, vereinbarten sofort einen Termin und besprachen die weiteren Vorgehensweisen. Als alles weitere mit dem Auftraggeber geklärt war, begannen die Ermittler sofort mit den weiteren Recherchen und Ermittlungen. Als Anhaltspunkt hatten die Ermittler lediglich das Land Bosnien – Herzegowina. Aufgrund des Netzwerks und der Kontakte der ASTRA-DETEKTIVE, gelang es den Ermittlern den Aufenthaltsort der Exfrau einzugrenzen. Die akribische Ermittlungsarbeit der Ermittler, brachte diese am Ende auf die Spur der Exfrau des Auftraggebers. Die Exfrau soll sich mit den Kindern in Bosnien – Herzegowina im Ort ILIZA aufhalten, dort wurde das vom Wohnmobilverleiher beschriebene Wohnmobil gesehen. Die Ermittler trafen die nötigen Vorbereitungen und traten die Abreise an. Mit im Team war eine Bosnierin, welche den Ermittlern zur Verfügung stand. Aufgrund der unübersehbaren Lage, der ungewöhnlichen Situation und der Spontanität aller Beteiligten, waren die Ermittler echt froh, dass die bosnisch sprechende Kollegin mit an Bord war. Am nächsten Morgen flogen alle zusammen nach BOSNIEN – ILIZA. Dort angekommen, begaben sich die Ermittler zusammen mit der bosnischen Kollegin zur Miliz (Polizei). Die Ermittler erklärten den Sachverhalt und baten um Unterstützung. Die bosnische Kollegin übersetzte und meinte, dass es von Seitens der Miliz keinerlei Unterstützung gibt, da es sich hierzulande nicht um Kindesentführung handelt, da es sich um kein EU – Land handeln würde. Nun waren die Ermittler erstmal auf sich allein gestellt. Wiederum mit akribischer Ermittlungsarbeit und der Mitwirkung der bosnischen Kollegin, gelang es den Ermittlern den Aufenthaltsort der Exfrau des Auftraggebers im Ort ILIZA einzugrenzen. Das beschriebene Wohnmobil mit Kennzeichen: LAU -???? soll ca. 10 Kilometer entfernt auf einem alten Bauernhof gesehen worden sein. Alle zusammen stiegen in das gemietete Leihfahrzeug und suchten haargenau, jede Lücke in dem Gebiet ab, in dem sich laut bosnischer Kollegin nur Bauern befinden, welche seit Jahrzehnte Wein, Kartoffeln anbauen und sogar Schnaps selbst brennen. Von weiter Entfernung konnten die Ermittler ein Wohnmobil erkennen, das seitlich an einem alten Bauernhaus geparkt war. Als sich diese näherten, erkannten die Ermittler ein ziemlich neueres Wohnmobil mit Kennzeichen: LAU -??.
Die Ermittler sendeten dem Wohnmobilverleiher ein Foto, dieser bestätigte, dass es sich um das Wohnmobil handelt, welches von der Exfrau des Auftraggebers angemietet wurde. Nun ist äußerste Vorsicht von Seitens der Ermittler geboten, um die Exfrau nicht aufzuschrecken. Von nun an wurde die Exfrau ganztätig im Wechsel observiert. Da jedoch seit Tagen keinerlei Reaktion am Bauernhaus zu erkennen war, beschloss der Ermittler zusammen mit der bosnischen Kollegin, sich direkt an die Eigentümer des Bauernhauses zu wenden. Unter dem Vorwand, dass ihr deutschsprachiger Freund Schnaps kaufen möchte, kamen die Ermittler mit dem Eigentümer ins Gespräch. Direkt vor der Haustüre sahen die Ermittler mehrere Kinderschuhe, die abfotografiert und dem Auftraggeber gesendet wurden. Der Auftraggeber bestätigte, dass es sich um die Schuhe der Kinder und der Exfrau handelte. Vom Eigentümer des Bauernhauses erfuhr die bosnischsprachige Kollegin, dass sich seit Tagen eine Mutter mit ihren Kindern eingemietet hatte und das Wohnmobil zu ihr gehört. Weiter erfuhren die beiden, dass die Mutter mit den Kindern am heutigen Abend die Weiterreise nach Kroatien antreten möchte. Die Ermittler observierten aufgrund der wichtigen Information die Exfrau weiterhin und die bosnischsprachige Kollegin stand in Kontakt mit der Miliz (Polizei).
Gegen spät abends setzte sich die Exfrau mit den beiden Kindern in Bewegung. Alle zusammen stiegen ins Wohnmobil und die Exfrau fuhr los. Von nun an mussten die Ermittler sehr vorsichtig sein, so dass sie nicht erkannt werden. Die bosnischsprachige Kollegin die zwischenzeitlich zur Observation hinzukam, teilte mit, dass mit der Unterstützung der Miliz (Polizei) gerechnet werden kann. Ausschlaggebend war, dass es sich um 2fache Kindesentführung handelte und die Exfrau nicht über die Reisepässe der beiden Kinder verfügt. Bleibt nun die Frage offen “wie konnte die Exfrau mit den Kindern nach Bosnien einreisen“? Nach mehrstündiger Fahrt hielt die Exfrau mit dem Wohnmobil tatsächlich ca. 100 Meter vor der kroatischen Grenze an. Die Ermittler suchten sich eine geeignete Position zum Observieren, um die Exfrau nicht aus den Augen zu verlieren. Die Exfrau hielt sich weiterhin mit den Kindern im Wohnmobil auf, vermutlich wartete sie einen geeigneten – späteren Zeitpunkt ab. Die bosnischsprachige Kollegin stand im Telefonischen Kontakt mit der bosnischen Miliz. Diese ließ ausrichten, sobald die Exfrau mit den Kindern die kroatische Grenze überquert, würde diese vorläufig festgenommen werden.
An Mitternacht setzte sich die Exfrau mit dem Wohnmobil in Bewegung und fuhr an die kroatische Grenze. Als sie diese passierte, wurde die Exfrau vorläufig festgenommen und das Wohnmobil sichergestellt. Anschließend wurde das Wohnmobil durchsucht und von den Beamten der Miliz erfuhren die Ermittler, dass die Exfrau die Kinder im Schrank versteckte.
Die Ermittler kontaktierten sofort den Auftraggeber, welcher auch so schnell als möglich am Einsatzort eintraf. Voller Freude nahm er seine beiden Kinder in die Arme und war erleichtert.
Auf die Exfrau kommt nun eine Strafanzeige wegen 2facher Kindesentführung zu. Da es sich auf bosnischen Boden ereignete, gilt auch bosnisches Recht. Da jedoch die Exfrau die kroatische Grenze passieren wollte, gilt ab dann das EU-Recht. Unter anderem kam noch eine Strafanzeige wegen Unterschlagung hinzu bzgl. dem Wohnmobil.
Einen großen Dank an die Beamten der bosnischen Miliz für die schnelle und problemlose Unterstützung und der guten Zusammenarbeit.
Automatenknacker hatte den Generalschlüssel
Mehrere tausend Münzen hat ein Automatenknacker aus 20 Zigarettenautomaten im Münchner Stadtgebiet gestohlen. Als mutmaßlicher Täter wurde am Sonntag ein 27 Jahre alter Angestellter der Betreiberfirma festgenommen. Laut Polizeiangaben war er im Besitz eines Generalschlüssels, den er vor einer Woche gestohlen hatte.
Die Firma, die zunächst Anzeige gegen Unbekannt erstattet hatte, setzte zwei Privatdetektive der Detektei ASTRA-Detektive aus Nürnberg auf Ayhan C. an, nachdem der Kreis der Verdächtigen eingegrenzt war. Die Ermittler beobachteten den 27 jährigen am Sonntag dann tatsächlich, wie er mit Hilfe des Generalschlüssels einen Automaten in der Landsberger Straße plünderte.
Der auf frischer Tat Ertappte wollte sich nach Augsburg absetzen und versuchte dort unterzutauchen. Nach enger Zusammenarbeit zwischen den Ermittlern und der Polizei, wurde der Dieb jedoch am Spätabend gegen 21.00 Uhr von einer Polizeistreife festgenommen. Den Ermittlungen der Kripo zufolge soll der Tatverdächtige aus den 20 Automaten mehrere Tausend Euro erbeutet haben. Der Schlüssel passt allerdings für insgesamt 5000 Automaten.
Diskretion ist unser oberstes Gebot.
Verbotene Wetten! Diese Buben machen es
Nur Bundesliga und Champions League gucken, das ist den beiden Jugendlichen zwischen 13 und 15 Jahren zu langweilig. Die Fußballbegeisterten Buben lieben den Nervenkitzel: „Die Spiele sind viel spannender wenn wir Geld gesetzt haben“. Laut Jugendschutzgesetz ist Wetten erst ab 18 Jahren erlaubt – Fehlanzeige in vielen Annahmestellen.
Die Buben stellten sich der Detektei ASTRA-Detektive aus Nürnberg als Testperson zur Verfügung. Sie besuchten mit versteckter Kamera 21 Annahmestellen. Unglaublich: In 17 durften die Buben Wetten platzieren, wurden nicht mal nach dem Alter gefragt. Es ist kinderleicht bei den Annahmestellen die Wetten aufzugeben, so die beiden Jugendlichen. Das Vertriebsnetz der stattlichen Annahmestellen besteht in erster Linie aus Kiosken, Schreibwaren und Lebensmittelgeschäften. Denkbar ungeeignet um Kriterien Jugendschutz und Suchtprävention gerecht zu werden. In privaten Wettbüros gilt: Zutritt erst ab 18 Jahren.
Doch derzeit wird eins nach den anderen dicht gemacht, sie fördern angeblich die Spielsucht. Die beiden Jugendlichen im Alter zwischen 13 und 15 Jahren wetten bereits regelmäßig, geben einen Großteil ihres Geldes fürs Wetten aus und das fast jedes Wochenende. Die Rechtslage ist klar so der stellvertretende Kreisverwaltungsreferent: Wetten dürfen Minderjährigen weder angeboten noch mit ihnen abgeschlossen werden. Übrigens: In Deutschland sind 150.000 Menschen spielsüchtig.
Sofort in Haft gesteckt
Zu drei Jahren Haft hat das Nürnberger Schöffengericht einen Architekten verurteilt, der seine Lebensgefährtin um mehrere Hunderttausend Euro erleichtert hatte. Der Angeklagte, der über einen längeren Zeitraum von der Detektei ASTRA-Detektive aus Nürnberg beobachtet wurde und die Detektei für gerichtverwertbares Material sorgte, hatte Bauvorhaben seiner Freundin betreut. Dabei hatte er mit überhöhten Rechnungen und gefälschten Briefbögen getäuscht und sie zu den Zahlungen veranlasst.
Insgesamt hat sich der Angeklagte des Gerichts der Unterschlagung, des sechsfachen Betrugs, der Urkundenfälschung sowie des versuchten Betrugs strafbar gemacht. Es stellte sich heraus, dass der Angeklagte mit seinem Architekturbüro bereits schon mehrere Offenbarungseide geleistet hatte, die nächste Eidesstattliche Versicherung stand kurz davor, die Schuldner standen Schlange. Die Lebensgefährtin wusste von all dem nichts beteuerte Sie. Der Angeklagte zeigte nicht einen Funken schlechten Gewissens und beschreibe seine Taten als normale Geschäftspraktiken. Er habe die Naivität und das Vertrauen seiner Lebensgefährtin ausgenutzt, so die Richterin. Der Angeklagte redete viel, kämpft verbissen, geht sogar gelegentlich auf seinen Verteidiger los. Zig Zeugen wurden schon angehört, darunter Anwälte und die Privatdetektive der Detektei ASTRA-Detektive. Ein Mitangeklagter Freund und enger Geschäftspartner wurde gleich am ersten Verhandlungstag wegen Urkundenfälschung und Betrugs zu einem Jahr Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Er sagte danach als Zeuge aus.
Das Schöffengericht ging damit über den Antrag der Staatsanwältin hinaus. Die Lebensgefährtin sei in geschäftlichen Dingen schludrig gewesen und dies habe der Angeklagte ausgenutzt, sagte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. Das Gericht ließ den Angeklagten wegen Fluchtgefahr im Gerichtssaal verhaften und verurteilte ihn zu drei Jahren Haft.
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