Sorgerecht und Unterhaltszahlungen
Ein lästiger und seit längerem andauernder Sorgerechtsstreit kann sehr nervenaufreibend sein.
Ihnen fehlen vor dem Familiengericht die dafür nötigen Beweise?
Wir verschaffen Ihnen Gewissheit und Klarheit.
Die monatlichen Unterhaltszahlungen kommen schleppend oder bleiben sogar ganz aus?
Die Einkünfte wurden nicht ordnungsgemäß angegeben, Sie erhalten nur einen geringen bis keinen Unterhalt? Dieses sorgt bei vielen getrennten Paaren seit Jahren um Konfliktpotential.
Nun ist es wichtig, dass Sie einen diskreten, empathischen Partner mit langjähriger Erfahrung an Ihrer Seite haben, der individuell auf Ihre Bedürfnisse eingeht und sich Zeit für Sie nimmt.
Die Detektei ASTRA-DETEKTIVE Nürnberg verfügt über ein stets motiviertes Team mit langjähriger Erfahrung und unterstützt Sie bei Ihrem Anliegen, die für das Familiengericht oder Ihrem Rechtsbeistand erforderlichen relevanten Beweise zu sammeln. Auf absolute Diskretion können Sie sich zu 100% verlassen.
Ihnen ist Diskretion und Professionalität wichtig, kontaktieren Sie uns und lassen Sie sich unverbindlich beraten.
ASTRA-DETEKTIVE e.K.
Regensburger Str. 334 A · 90480 Nürnberg
Telefon: 0911 – 20 29 745
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Ihre Daten werden selbstverständlich absolut diskret und vertraulich behandelt.
Was können wir für Sie tun?
Fallbeispiel
ASTRA®-DETEKTIVE Nürnberg observierten die Exfrau wegen Unterhaltszahlung
Dieser Kunde wandte sich an die ASTRA-DETEKTIVE Nürnberg, da dieser den Verdacht hatte, dass seine Ex-Ehefrau nebenbei einer regelmäßigen, beruflichen Tätigkeit nachgehen soll. Die Ex-Ehefrau war gelernte Friseurmeisterin mit eigenem Geschäft und Mitarbeitern. Im Bezug auf die Scheidung, war die Ex-Ehefrau der Meinung, sich um die beiden Kinder kümmern zu müssen und überschrieb einer sehr guten Freundin das Geschäft, welches diese dann weiterführte. Da laut Kunde der Verdacht nahe lag, dass die Ehefrau weiterhin in diesem Bereich tätig sein könnte, wurde die Dame von den Privatdetektiven beobachtet. Auffällig während den verschiedenen Observationstagen war, dass immer gegen abends die Ex-Ehefrau das Haus für ca. 4 Stunden verließ und die Freundin zum Aufpassen der Kinder vorbei kam. Aufgrund dessen folgten die Privatdetektive der Ex-Ehefrau als diese das Haus verließ und es stellte sich heraus, dass die Ex-Ehefrau zu Privatpersonen in die Wohnung kam und diesen Personen die Haare kürzte. Weiter stellte sich heraus, dass die Freundin vormittags schon die Termine mit den Kundinnen für abends ausmachte, welche dann von der Ex- Ehefrau besucht wurden. Somit sammelten die Privatdetektive weitere Beweise, notierten die Kunden und ermittelten sogar die Einnahmen pro Haarschnitt, welche die Ex-Ehefrau täglich erzielte. Anschließend wurde dem Kunden mit den gewonnen Erkenntnissen ein detaillierter und vor Gericht verwertbarer Einsatzbericht ausgehändigt, unterlegt mit Fotomaterial. Dieses übergab der Kunde umgehend seinem Rechtsanwalt und der Ex-Ehefrau wurde sofort der monatliche Unterhalt um mehrere hundert Euro gekürzt.
Rechtsprechung
OLG Koblenz
Im Unterhaltsprozess sind Detektivkosten zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendige Aufwendungen, wenn der Unterhaltsberechtigte Arbeitseinkommen verschweigt, ein Detektiv seine Arbeitsstätte ermittelt und die von ihm getroffenen Feststellungen die prozessuale Stellung des Unterhaltspflichtigen vorteilhaft verändern kann.