Wirtschaft

Tel: 0911 / 20 29 745

Wirtschaftsbereich:

Qualität und Diskretion sind für uns die Maximen, um den Anforderungen unserer Auftraggeber gerecht zu werden, welches Referenzen von renommierten Firmen und Rechtsanwälten bestätigen.

Unsere Detektei beschäftigt nur berufserfahrene Detektive, die sich durch Arrangement, Flexibilität, Vertrauen und Teamgeist ausgezeichnet haben. Durch gezielte Fortbildungen und konstante Weiterbildungen, verfügen unsere langjährigen Detektive über ein fundiertes Fachwissen und können Sie somit ausreichend in den verschiedenen Bereichen unverbindlich beraten.

Kontaktieren Sie uns noch heute für ein unverbindliches Beratungsgespräch.


Arbeitsrecht:

  • Schwarzarbeit
  • Konkursbetrug
  • Betriebssabotage
  • Wettbewerbsverbot
  • Versicherungsbetrug
  • Patentrechtverletzung
  • unerlaubter Nebentätigkeit
  • Krankfeiern der Mitarbeiter
  • Verdeckte Videoüberwachung
  • Betriebsinterne Angelegenheiten
  • Einstellungs- und Personalprüfung
  • Unterschlagung und Veruntreuung
  • Missbrauch von Lohnfortzahlungen
  • Lager- und Transportüberwachungen
  • Abrechnungs- und Spesenmanipulation

Urteile:

Beschluss BAG:

Arbeitgeber dürfen krankgeschriebene Beschäftigte durch Detektive observieren lassen und die dafür entstandenen Kosten sind vom Arbeitnehmer zu erstatten, wenn der Arbeitgeber aufgrund eines konkreten Tatverdachts gegen den Arbeitnehmer einen Detektiv mit der Überwachung des Arbeitnehmers betraut und der Arbeitnehmer einer vorsätzlichen vertragswidrigen Handlung überführt wird.

Beschluss BAG:

Verdeckte Videoüberwachung in Büros ist zulässig, wenn Warenverlust entstanden ist, oder Diebstähle vorliegen und der Einsatz von verdeckten Kameras die Möglichkeit bietet, den Täter zu ermitteln.

Beschluss BAG:

Bei Beobachtung von Mitarbeitern muss die Geschäftsleitung den Betriebsrat nicht über diese Maßnahme informieren.