Privat

Tel: 0911 / 20 29 745

Privatbereich:
Wir garantieren faire Konditionen bei transparenter Rechnungslegung. Durch erfolgsorientierter Arbeitsweise, unterstützt von modernster Technik, sowie Erörterung unkonventioneller Problemlösungen werden wir unseren Auftraggebern gerecht.

Unsere Detektei beschäftigt nur berufserfahrene Detektive, die sich durch Arrangement, Flexibilität, Vertrauen und Teamgeist ausgezeichnet haben. Durch gezielte Fortbildungen und konstante Weiterbildungen, verfügen unsere langjährigen Detektive über ein fundiertes Fachwissen und können Sie somit ausreichend in den verschiedenen Bereichen unverbindlich beraten.

Kontaktieren Sie uns noch heute für ein unverbindliches Beratungsgespräch.


Ehe- und Zivilrecht:

  • Sorgerecht
  • Eheprobleme
  • Personensuche
  • Kindesrückholung
  • Zeugenermittlungen
  • Unterhaltszahlungen
  • Schuldnerermittlungen
  • Eheähnliches Verhältnis
  • Partnerschaftsprobleme
  • Scheidungsangelegenheiten
  • Nachbarschaftsstreitigkeiten
  • Miet- und Pachtangelegenheiten
  • Beleidigungen und Verleumdungen

Urteile:

OLG Zweibrücken:

Detektivkosten sind auch unter Umständen privat absetzbar, wenn konkreter Verdacht bestand.

OLG Koblenz:

Im Unterhaltsprozess sind Detektivkosten zur zwecksentsprechenden Rechtsverteidigung notwendige Aufwendungen, wenn der Unterhaltsberechtigte Arbeitseinkommen verschweigt, ein Detektiv seine Arbeitsstätte ermittelt und die von ihm getroffene Feststellung die prozessuale Stellung des Unterhaltspflichtigen vorteilhaft verändern kann.

OLG Schleswig:

Detektivkosten zur Ermittlung eines sonst nicht nachweisbaren schwerwiegenden Fehlverhaltens können im Verfahren wegen Trennungsunterhalt erstattungsfähig sein.